Kostendeckungsprinzip

Kostendeckungsprinzip
Tragfähigkeitsprinzip.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Gebühren — Abgaben; Steuern * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der Titel, die Auszeichnung; ihm… …   Universal-Lexikon

  • gebühren — angebracht sein; gehören (regional); angemessen sein * * * ge|büh|ren [gə by:rən] <itr.; hat: (jmdm. für etwas) [als entsprechende Anerkennung, Gegenleistung] zustehen: ihm gebührt unser Dank; Ehre, wem Ehre gebührt; eigentlich gebührt ihm der …   Universal-Lexikon

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